Wie in jedem anderen Genre und Herkunftsland, so gibt es auch  in den asiatischen Ländern verschiedene Freigaben für entsprechende Inhalte in Filmen, Büchern und mehr. Vielleicht sind es sogar gerade die asiatischen Länder, die mit expliziter Gewaltdarstellung und gleichzeitig einer skurrilen Prüderie von sich Reden machen.

Aufgrund von deutschen Jugenschutzbestimmungen ist einiges aus dem asiatischen Bereich nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bestimmt. Da wir uns natürlich an die geltende Rechtsvorschriften halten, sind einige unserer Rezensionen, Artikel und weiteres, nur nach einem entsprechenden Kontrollverfahren und damit verbundenen Freischaltung einsehbar. Wie dieses Verfahren aussieht und wie ihr euch erfolgreich für unsere “Schmuddelinhalte” freischalten lasst, erfahrt ihr hier.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Gerade im Filmbereich ist das so eine Sache mit der Freigabe. Natürlich findet der asiatische Film ja nun schon seid mehreren Jahrzehnten den Weg nach Deutschland über große und kleine Labels und diese sind i.d.R. immer FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) geprüft, in einigen Fälle aber auch mal SPIO/JK.

Allerdings ist beispielsweise nicht jeder Film mit einer 18er Freigabe bei uns unter Verschluss, nach gelten Jugendschutzbestimmungen sind Filme nur gesperrt und nach entsprechender Altersverifizierung zugänglich, die indiziert wurden. Diese Filme unterliegen einem strikten Werbeverbot und dürfen nicht angepriesen, vorgeführt, zugänglich oder öffentlich angeboten werden. Dies gilt auch für inhaltsgleiche Fassungen, auch wenn sich da gerne drüber gestritten wurde und noch immer wird. Das bedeutet, wäre Battle Royale jetzt noch in seiner damaligen Kinowelt Veröffentlichung in Deutschland indiziert – der Film war sogar bundesweit Beschlagnahmt – würde dies auch für die japanische Toei DVD oder die Veröffentlichung von Universe Laser aus Hongkong gelten. Auch wenn die beiden Fassungen aus den asiatischen Ländern ungeschnitten sind, die damalige deutsche Kinowelt Veröffentlichung wurde nämlich stark geschnitten.

Fern der gültigen Gesetzestexte haben wir uns dazu entschieden, Material das generell für Minderjährige nicht geeignet ist, beispielsweise Filme mit einer k.J. (18) Freigabe, wie beschrieben zu kenntzeichnen. Solange aber diese Titel nicht einer Indizierung zum Opfer fallen, weiterhin uneingeschränkt zugänglich lassen.

Diese Jugendschutzmaßnahmen gelten selbstverständlich auch für andere Medien wie Mangas, Musik und mehr. Gut, das eine asiatische CD mit Musik auf dem deutschen Index gelandet ist, ist noch nicht der Fall gewesen. Warum auch? Zumindest wäre mir kein Fall bekannt, in dem es einen Tonträger aus einem asiatischen Land getroffen hätte und dieser daraufhin indiziert wurde. Bei Mangas sieht die Sache dann schon wieder etwas anders aus. Im speziellen geht es da u.a. um Hentai, Mangas mit explizit pornographischen Inhalten. Solche Medien sind selbstverständlich und vollumfänglich im Rahmen der Jugendschutzbestimmungen bei uns gesperrt und ausschließlich nach erfolgreicher Verifizierung zugänglich. Wenn überhaupt, rezensiert man einen Hentai, rezensiert man auch weitere gleichzeitig. An Handlung ist dort meist nicht viel zu vermelden.
 
Redaktionelle Artikel bilden dabei keine Ausnahme und werden gleichermaßen bewertet und entsprechend eingestuft.

SO ERKENNT IHR UNSERE 18ER INHALTE

Wir haben uns für ein Symbol entschieden, das den meisten Filmfans der härteren Gangart sehr vertraut sein dürfte und wie kaum ein anderes, für hartes, teils sehr kontroverses Filmvergnügen steht. Das Symbol der CAT III Freigabe. Unsere Rezensionen, Artikel und weitere Inhalte die für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre nicht angemessen und/oder geeignet sind, wurden mit eben diesen Symbol gekennzeichnet.

SO KÖNNT IHR EUCH FÜR DIE 18ER INHALTE VERIFIZIEREN

Es ist unerlässlich das eine Überprüfung eurer Volljährigkeit erfolgt. Damit wir alle auf der sicheren Seite sind, müsst ihr zwei Schritte durchführen. Zum einen müsst ihr das untere Kontakt & Registrierungsformular vollständig ausfüllen. Im Anschluss ist es notwendig, dass ihr uns eine leserliche Kopie eures Personalausweises via Mail zukommen lasst – wir arbeiten derzeit an einer angenehmeren Lösung bzgl der Übermittlung des Personalausweises. Nach Prüfung und erfolgreicher Übereinstimmung, schalten wir euer Benutzerkonto mit den Angaben aus dem Registrierungsformular frei.

- Registrierungs und Verifizierungsformular -

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